Antwortdatum: 02.11.2024
Sachbeschädigung meint, dass eine fremde Sache körperlich derart beeinträchtigt wird, dass ihre Brauchbarkeit oder Substanz verändert ist. Ein Kratzer am Auto, zerschlagenes Fenster, Beschmierung einer Hauswand kann Sachbeschädigung sein. Das StGB sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Entscheidend ist, dass eine nennenswerte Veränderung vorliegt, die mehr als nur eine oberflächliche Spurenhinterlassung sein kann.