Antwortdatum: 15.11.2024
Geldfälschung nach § 146 StGB bedroht Personen, die Falschgeld herstellen, in Umlauf bringen oder mit Falschgeld handeln. Da das Vertrauen in unser Währungssystem elementar ist, sieht der Gesetzgeber hohe Strafen (mindestens ein Jahr, in schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe) vor. Schon der bloße Besitz von Falschgeld kann strafbar sein, wenn eine Weitergabe beabsichtigt ist. Somit wird die Stabilität des Zahlungsverkehrs geschützt.