Antwortdatum: 28.12.2024
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) setzt voraus, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Person an Körper oder Gesundheit verletzt. Beispiel: ein Autofahrer, der Geschwindigkeitsbeschränkungen ignoriert und einen Unfall verursacht. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann folgen. Allerdings wird oft das private Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung abgewogen, sodass es zum Teil nur bei Bußgeldern bleibt.