Antwortdatum: 11.12.2024
Im Ermittlungsverfahren sammeln Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren, prüft Verdachtsmomente und entscheidet, ob Anklage oder Einstellung erfolgt. Eventuell können Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft) angeordnet werden, jedoch nur unter Beachtung richterlicher Anordnung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.