Antwortdatum: 28.11.2024
Das Strafbefehlsverfahren erlaubt es, bei Delikten mit erwarteter Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (zur Bewährung) oder Geldstrafe das Verfahren abzukürzen. Der Beschuldigte erhält einen Strafbefehl, in dem die Strafe festgesetzt wird, ohne mündliche Verhandlung. Er kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Vorteil: Zeitersparnis für Gerichte, weniger Aufwand für Angeklagte. Nachteil: Keine unmittelbare mündliche Verhandlung, sodass mancher Beschuldigte ohne umfassende Anhörung bestraft wird.