Antwortdatum: 11.12.2024
Der Strafvollzug soll neben dem Sühneaspekt hauptsächlich der Resozialisierung des Täters dienen, damit er nach Verbüßung der Strafe ein straffreies Leben führen kann. Im Strafvollzugsgesetz stehen Maßnahmen wie Arbeit, Ausbildung und soziale Beratung, um Straftätern eine Perspektive zu geben. Daneben gibt es Spezialprävention (Abschreckung des Täters) und Generalprävention (Abschreckung der Allgemeinheit). Das Streben nach Wiedereingliederung ist ein zentrales Prinzip im deutschen Recht.