Antwortdatum: 05.01.2025
Zwangsmittel dienen dazu, Beweismittel zu sichern oder Verdächtige zu fassen. Sie greifen in Grundrechte ein und sind nur zulässig, wenn die StPO die Voraussetzungen vorgibt: Richtervorbehalt, konkrete Verdachtslage, Verhältnismäßigkeit. Bei Durchsuchung von Wohnung oder Telefonüberwachung muss meist ein dringender Tatverdacht vorliegen. Diese Zwangsmittel sind streng reglementiert, um Missbrauch zu verhindern und Grundrechte zu wahren.