Antwortdatum: 25.11.2024
Die Revision ist ein Rechtsbehelf, der nur Rechtsfehler prüft, nicht neue Tatsachen. Berufung öffnet die Möglichkeit einer zweiten Tatsacheninstanz. In Strafsachen ist die Berufung meist vom Amtsgerichtsurteil zum Landgericht möglich, während bei einem Landgerichtsurteil die Revision zum Bundesgerichtshof (oder Oberlandesgericht) geht. Die Revision konzentriert sich auf Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler.