Antwortdatum: 21.12.2024
Grundsätzlich genügt es, wenn man Sachverhalt und Verdacht schildert. Beweise sind hilfreich, aber nicht zwingend. Die Behörde ermittelt von Amts wegen. Wer eine unsubstanzierte Anzeige macht, riskiert, dass sie ohne Folgen bleibt oder – bei bewusst falscher Behauptung – selbst strafbar wird. Wichtig ist, Zeit und Ort, Beteiligte und mögliche Belege zu nennen, damit die Polizei den Sachverhalt einordnen kann.