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Wann spricht man von organisierter Kriminalität im Strafrecht?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Ist das eine eigene Strafnorm oder nur ein Kriterium für höhere Strafen?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Organisierte Kriminalität (OK) ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern beschreibt das planmäßige Begehen von Straftaten durch eine Gruppe mit Machtstrukturen, die erhebliche Profite erzielen. Oft finden sich Banden- und Mafiabildung. Delikte wie Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche sind Kennzeichen. Bei Nachweis einer organisierten Struktur erhöhen sich die Strafen oder man nutzt spezielle Ermittlungsmethoden. Kein extra § im StGB, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das in viele Tatbestände mündet.

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