Antwortdatum: 09.11.2024
Organisierte Kriminalität (OK) ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern beschreibt das planmäßige Begehen von Straftaten durch eine Gruppe mit Machtstrukturen, die erhebliche Profite erzielen. Oft finden sich Banden- und Mafiabildung. Delikte wie Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche sind Kennzeichen. Bei Nachweis einer organisierten Struktur erhöhen sich die Strafen oder man nutzt spezielle Ermittlungsmethoden. Kein extra § im StGB, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das in viele Tatbestände mündet.