Antwortdatum: 12.01.2025
Delikte im häuslichen Umfeld haben oft besondere Dynamiken. Stalking (§ 238 StGB) ist wiederholtes Nachstellen, wodurch das Opfer massiv beeinträchtigt wird. Häusliche Gewalt umfasst Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung zwischen Partnern. Das Strafrecht greift identisch ein wie bei Fremdtätern, aber Staatsanwaltschaft und Polizei nutzen teils besondere Interventionsstrategien (z.B. Kontaktverbote, Wegweisungen). Psychisch-emotionale Abhängigkeiten erschweren die Aufklärung.