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Warum unterscheidet das Strafrecht zwischen Antrags- und Offizialdelikten?

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Frage vom Besucher

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25.11.2024

Einige Taten werden nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt, andere von Amts wegen. Welche Delikte sind antragsabhängig?

Website-Administration 29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024

Offizialdelikte werden automatisch durch Staatsanwaltschaft verfolgt (z.B. Raub, Körperverletzung). Antragsdelikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung erfordern einen Strafantrag vom Opfer. Fehlt dieser, wird die Tat nicht verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Die Unterscheidung soll den Opferschutz stärken, da mancher keine Strafverfolgung wünscht bei geringeren Eingriffen.

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