Antwortdatum: 31.12.2024
Mord liegt vor, wenn Totschlag mit Mordmerkmalen (Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe) einhergeht. Der Gesetzgeber gewichtet dieses besonders verwerfliche Motivverhalten so hoch, dass lebenslänglich vorgeschrieben ist. Totschlag ohne diese Merkmale lässt Raum für individuelle Schuldgrade. Die Strafe kann bei minderschweren Fällen sogar unter fünf Jahre sinken. Daher ist Totschlag flexibler und orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls.