Antwortdatum: 14.01.2025
Sexueller Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren) wird besonders streng sanktioniert, da Kinder keine Einwilligungskompetenz haben und besonders verletzlich sind. Der Strafrahmen ist höher als bei Delikten unter Erwachsenen. Die Justiz kann Schutzmaßnahmen anordnen, etwa Kontaktverbote oder Untersuchungshaft schon bei geringer Verdachtslage, um das Kind zu schützen. Auch Verjährungsfristen laufen oft erst ab 21. Lebensjahr des Opfers an.