Antwortdatum: 21.11.2024
Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob der Angeklagte die Fähigkeit besaß, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Besteht eine schwere seelische Störung, kann das zur Schuldunfähigkeit (§ 20) oder verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) führen, was die Strafe mindert oder Haft ausschließt. Stattdessen drohen Maßregeln wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.