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Welche Delikte zählen zum Staatsschutzstrafrecht (z.B. Hochverrat)?

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21.11.2024

Neben Terrorismus (StGB § 129a) gibt es auch Tatbestände wie Hochverrat gegen den Bund oder das Land. Wie unterscheiden sie sich?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

Der Staatsschutz umfasst Delikte gegen die verfassungsmäßige Ordnung, innere und äußere Sicherheit. Hochverrat (§§ 81 ff. StGB) meint gewaltsamen Umsturzversuch gegen Bundes- oder Landesverfassungsorgane. Volksverhetzung, Landesverrat, Spionage gehören ebenfalls zum Staatsschutzbereich. Diese Delikte werden besonders streng geahndet, da sie das Gemeinwesen und verfassungsmäßige Strukturen an der Wurzel treffen.

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