Antwortdatum: 15.11.2024
Bei einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer führt § 231 StGB zu einer Strafbarkeit bereits durch Teilnahme, sofern eine schwere Folge (Todes- oder schwere Körperverletzung) eintritt. Hier greift ein abstrakter Gefährdungstatbestand, da Gruppenauseinandersetzungen rasch eskalieren. Die Strafe kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sein, ohne dass man selbst unmittelbar den tödlichen Schlag ausgeführt haben muss.