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Wie sieht das Strafmaß bei Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) aus?

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Frage vom Besucher

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11.11.2024

Bereits die Teilnahme an einer Schlägerei kann strafbar sein, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. Wieso?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Bei einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer führt § 231 StGB zu einer Strafbarkeit bereits durch Teilnahme, sofern eine schwere Folge (Todes- oder schwere Körperverletzung) eintritt. Hier greift ein abstrakter Gefährdungstatbestand, da Gruppenauseinandersetzungen rasch eskalieren. Die Strafe kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sein, ohne dass man selbst unmittelbar den tödlichen Schlag ausgeführt haben muss.

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