Antwortdatum: 21.12.2024
Im Justizvollzug sind Suchtkranke ein großer Anteil. Haftanstalten bieten Drogentherapien, Substitutionsprogramme, Entzugsmaßnahmen an. Ziel ist, die Abhängigkeit zu bekämpfen und Rückfälle nach Haftentlassung zu vermeiden. Manchmal kann das Gericht eine Maßnahme nach § 64 StGB anordnen (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt), wenn Aussicht auf Erfolg besteht. So sollen Sucht und Kriminalität gemeinsam bekämpft werden.