Antwortdatum: 22.12.2024
Die Revision richtet sich gegen das Urteil eines Land- oder Oberlandesgerichts. Man legt Fristgerecht die Revisionsbegründung ein und rügt Rechtsfehler. Der BGH prüft Akten, Protokoll und Rechtsanwendung. Eine mündliche Verhandlung ist nicht immer zwingend, oft wird im Beschlusswege entschieden. Nur in Ausnahmefällen findet ein Revisionshauptverhandlungstermin statt. Erkennt der BGH einen Fehler, kann er das Urteil aufheben und zurückverweisen oder selbst entscheiden.