Antwortdatum: 09.12.2024
Beim Bandendiebstahl handeln mindestens drei Personen zusammen, um fortgesetzt Diebstähle zu begehen. Schon die Organisationsform erhöht den Unrechtsgehalt. Deshalb ist die Mindeststrafe höher (sechs Monate Freiheitsstrafe). Die Idee: Eine Bandentätigkeit begünstigt professionelle, wiederholte Taten. Der Gesetzgeber will diese Form organisierter Kriminalität stärker sanktionieren.