Antwortdatum: 31.10.2024
Man sollte klar schreiben: 'Ich ordne Testamentsvollstreckung an und bestimme Person X zum Testamentsvollstrecker.' Auch Aufgaben, Befugnisse und Dauer kann man festlegen. Sinnvoll ist, Alternativen zu nennen, falls X nicht kann oder will. Zusätzlich sollte man klären, ob die Person eine Vergütung erhält. Das alles kann man formlos im Testament regeln, solange es eindeutig ist.