Antwortdatum: 22.12.2024
Beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) geht es um Verträge, bei denen ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache erwirbt. Diese Regeln stärken Verbraucherrechte: Dazu zählen die Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein Jahr, bestimmte Verbote für Gewährleistungsausschlüsse und besondere Informationspflichten. Das Ganze soll sicherstellen, dass Verbraucher ihre Ansprüche leichter durchsetzen können und vor versteckten Mängeln geschützt sind.