Antwortdatum: 13.11.2024
Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen. Sie gilt mindestens zwei Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage – oft vom Hersteller – die für einen bestimmten Zeitraum oder unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Rechte verspricht. Während die Gewährleistung gesetzlich verankert ist und nicht ausgeschlossen werden darf, ist die Garantie eine Option, deren Umfang der Garantiegeber bestimmt.