Antwortdatum: 28.11.2024
Im B2B-Bereich (Geschäft zwischen Unternehmen) kann der Verkäufer die Gewährleistung umfangreicher durch AGB oder Vertrag ausschließen oder einschränken, solange dies nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Gegenüber Verbrauchern jedoch verbietet das Gesetz den generellen Ausschluss der Gewährleistung, auch nicht durch AGB. Das Verbraucherschutzniveau ist höher, damit private Käufer nicht benachteiligt werden können.