Antwortdatum: 31.10.2024
Im Online- und Versandhandel trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Verbraucher. Ist die Verpackung mangelhaft und führt das zu einem Schaden während des Versands, muss der Händler Ersatz leisten. Man kann das als Mangel werten, weil das Produkt durch unsachgemäße Verpackung beschädigt wurde. Der Händler wiederum kann Regress beim Versanddienstleister nehmen, wenn dort eine entsprechende Verantwortlichkeit besteht.