Antwortdatum: 18.11.2024
Gewinnspiele, Preisausschreiben und Lotterien dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen oder zu überstürzten Vertragsabschlüssen drängen. Der Glücksspielstaatsvertrag unterscheidet legalisiertes Glücksspiel und verbotene private Lotterien. Auch das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) untersagt irreführende Werbung mit angeblichen Gewinnen, wenn am Ende eine Kostenfalle lauert. Ziel ist, dass Verbraucher nicht getäuscht werden und keine unerlaubten Glücksspiele stattfinden.