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Wer muss bei einem Produktschaden beweisen, dass das Produkt fehlerhaft hergestellt wurde?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Geht das nach Produkthaftungsgesetz, BGB oder beidem?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Bei reinen Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer greift erst mal § 434 BGB und die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten. Für Schäden an Leib und Leben durch fehlerhafte Produkte kann das Produkthaftungsgesetz greifen, das Hersteller haftbar macht, unabhängig von Verschulden. Der Geschädigte muss den Produktfehler und den Kausalzusammenhang nachweisen, der Hersteller muss sich exkulpieren. Im Einzelfall kommen beide Ansprüche in Betracht.

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