Antwortdatum: 23.11.2024
Bei vielen Verbraucherverträgen sind höchstens 24 Monate als feste Erstlaufzeit üblich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch um jeweils einen Monat, sofern der Verbraucher nicht vorher kündigt. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur bei bestimmten Gründen (z.B. Umzug in unversorgtes Gebiet) oder Kulanz möglich. Durch jüngere Gesetzesänderungen wurden Endlosverlängerungen unzulässig, um Verbraucher vor langen Knebelverträgen zu schützen.