Antwortdatum: 01.11.2024
Verbraucherdarlehen unterliegen speziellen Informations- und Formvorschriften nach §§ 491 ff. BGB. Der Kreditgeber muss über Effektivzins, Laufzeit, Kosten, Widerrufsrecht (14 Tage) und Rückzahlmodalitäten aufklären. Dadurch soll der Verbraucher die finanzielle Belastung klar überschauen können. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, kann der Vertrag unwirksam oder das Widerrufsrecht längere Zeit bestehen bleiben.