Antwortdatum: 28.11.2024
Wird man als Verbraucher nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die 14-tägige Frist gar nicht erst zu laufen. Früher gab es Fälle, wo dann ein 'ewiges' Widerrufsrecht bestand. Seit der Reform 2014 ist das nicht mehr komplett unbeschränkt, aber die Frist kann sich auf bis zu 12 Monate + 14 Tage verlängern. Die genauen Regelungen stehen in § 356 BGB. In jedem Fall lohnt es sich, bei Zweifel an der korrekten Belehrung die rechtliche Situation prüfen zu lassen.