Antwortdatum: 26.11.2024
Die Garantiebedingungen müssen laut § 479 BGB klar, verständlich und dem Verbraucher in Textform zugänglich sein. Versteckte oder unklare Klauseln könnten unwirksam werden. Der Hersteller muss erläutern, welche Ansprüche die Garantie bietet, Dauer, räumliche Geltung, Ansprechpartner. Geschieht das nicht oder ist es lückenhaft, kann sich der Hersteller nicht darauf berufen, dass der Verbraucher die Bedingungen angeblich akzeptiert hätte.