Antwortdatum: 25.12.2024
Das UWG verbietet unlautere Geschäftspraktiken, etwa irreführende Werbung, aggressive Vertriebsstrategien oder Täuschung über Produktmerkmale. Das schützt den Verbraucher indirekt, weil es solche Machenschaften sanktioniert. Beispielsweise darf ein Händler keine unwahren Behauptungen über die Qualität eines Produkts aufstellen. Verstöße führen zu Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen, teils auch Bußgeldern. So wird ein faires Wettbewerbsumfeld geschaffen, in dem der Verbraucher verlässlichere Informationen erhält.