Rein praktisch kann der Paketbote das Paket zurücksenden, jedoch gilt das nicht automatisch als wirksamer Widerruf. Laut Gesetz muss man den Widerruf eindeutig erklären (z.B. per E-Mail, Post oder Widerrufsformular), es sei denn, der Händler akzeptiert formlos. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich ein aktiver Widerruf. Verweigert man nur die Annahme ohne Hinweis, kann es Probleme bei der Rückabwicklung geben.
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