Antwortdatum: 31.12.2024
Im deutschen Zivilprozessrecht und nach EU-Recht gibt es für Verbraucher bei Streitigkeiten mit einem Unternehmer den sogenannten Wohnsitzgerichtsstand. Das bedeutet, der Verbraucher kann wahlweise an seinem Wohnsitz oder am Sitz des Unternehmens klagen. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten nach Brüssel-Ia-Verordnung gilt, dass Verbraucher am eigenen Wohnsitzgericht klagen können. Das erleichtert, dass man nicht in einem fernen Land prozessieren muss.