Warum sind unbestellte Waren keine Pflicht zur Zahlung? - Anwalte-de.com

Warum sind unbestellte Waren keine Pflicht zur Zahlung?

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Frage vom Besucher

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09.12.2024

Wenn man etwas zugeschickt bekommt, was man nie bestellt hat, muss man es zurückschicken?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Bei unbestellter Ware besteht keine Zahlungspflicht. Man muss sie auch nicht aufbewahren oder zurückschicken, es sei denn, es handelt sich offensichtlich um eine versehentliche Zusendung eines Bekannten. Rechtsgrundlage ist § 241a BGB. Das Gesetz verhindert, dass Unternehmen so tun, als hätte der Verbraucher bestellt, und eine Rechnung schicken. Man darf die Ware behalten oder entsorgen, ohne dafür zu zahlen, sofern es wirklich unbestellt war.

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