Antwortdatum: 27.11.2024
Die Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnt mit Übergabe der Sache. Entdeckt man innerhalb dieser Zeit einen Mangel und meldet ihn dem Händler, kann das eine Hemmung auslösen, solange über den Mangel verhandelt wird oder ein Rechtsstreit läuft. Endet die Verjährungsfrist, kann man grundsätzlich keine Ansprüche mehr durchsetzen. Allerdings bestehen Ausnahmen bei Arglist oder wenn eine Garantie gegeben wurde, was längere Zeiträume abdecken kann.