Was sagt das ‚Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb‘ (UWG) zu Lockvogelangeboten? - Anwalte-de.com
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Was sagt das ‚Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb‘ (UWG) zu Lockvogelangeboten?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

Große Rabattschilder, aber nur 1 Stück am Lager – ist das erlaubt?

Website-Administration 24.12.2024
Antwortdatum: 24.12.2024

Lockvogelangebote, bei denen nur ein Einzelstück zu attraktivem Preis bereitgehalten wird, sind unzulässig, wenn man damit Kunden anlockt und dann behauptet, die Ware sei schon weg, um teurere Produkte zu verkaufen. Das UWG sieht das als irreführende Werbung an. Händler müssen in ausreichender Menge vorrätig haben oder deutlich machen, dass die Stückzahl limitiert ist. Andernfalls handelt es sich um eine unzulässige Lockvogelpraxis.

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