Antwortdatum: 29.10.2024
Ja, Geld-zurück-Garantien sind zusätzliche, freiwillige Vereinbarungen. Sie ersetzen nicht das gesetzliche Widerrufsrecht, sondern erweitern es. Eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie bedeutet, dass man auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus Ware zurückgeben kann. Das ist für Verbraucher vorteilhaft. Der Anbieter kann aber an Bedingungen knüpfen (z.B. Originalverpackung, unversehrte Ware). Allerdings darf er das gesetzliche Recht (14 Tage) nicht schmälern oder ausschließen.