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Wie wichtig ist die doppelstöckige Gewährleistung (B2B und B2C)?

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27.12.2024

Manchmal kauft ein Unternehmer bei einem Hersteller und verkauft weiter an den Verbraucher. Wer haftet?

Website-Administration 01.01.2025
Antwortdatum: 01.01.2025

Der Endverbraucher hat Gewährleistungsrechte gegen den letzten Verkäufer. Dieser kann bei einem Mangel Rückgriff beim Hersteller oder Vorlieferanten nehmen (sogenannter Lieferantenregress). Das regelt § 445a BGB. So werden Kettenverhältnisse abgebildet: Der Unternehmer bleibt gegenüber dem Verbraucher verantwortlich, kann aber die Kosten an den Hersteller weitergeben, falls der Mangel schon in dessen Verantwortungsbereich lag. Das verhindert Lücken bei der Schadensabwicklung.

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