Antwortdatum: 12.12.2024
Eine Garantie ist oft an das Produkt gebunden, nicht an die Person. Wenn der Garantiegeber das so festlegt, kann auch ein späterer Eigentümer davon profitieren. Bei Gewährleistung hingegen haftet nur der ursprüngliche Verkäufer. Kauft man gebraucht von einem privaten Verkäufer, gelten die B2C-Regeln nicht. Die gesetzliche Gewährleistung kann entfallen, wenn es kein Unternehmenskauf ist. Dafür kann eine übertragbare Herstellergarantie dem neuen Besitzer nutzen, falls diese nicht personengebunden war.