Antwortdatum: 05.12.2024
Seit der Verbraucherrechterichtlinie darf der Händler den Verbraucher vertraglich verpflichten, die Rücksendekosten zu tragen, wenn er dies vorab deutlich kommuniziert hat. Ist das nicht geschehen, muss der Händler diese Kosten selbst tragen. Die frühere Freigrenze (z.B. ab 40 Euro Warenwert) existiert nicht mehr. Ob man als Kunde die Rücksendekosten zahlen muss, hängt also vom Shop und dessen AGB ab.