Antwortdatum: 12.01.2025
Große Marktplätze wie Amazon oder eBay sind Vermittler. Sie haften grundsätzlich nicht für die Produkte Dritter, außer sie übernehmen selbst die Rolle des Verkäufers (z.B. 'Verkauf und Versand durch Amazon'). Allerdings muss der Marktplatz auf unzulässige Angebote reagieren, wenn er davon Kenntnis erlangt (Notice-and-takedown). Das Kaufverhältnis besteht meist zwischen Verbraucher und Drittanbieter. Trotzdem kann man sich an den Marktplatz wenden, um Käuferschutz einzufordern, sofern vorhanden.