Was ist die ‚Button-Lösung‘ bei Verträgen im Internet? - Anwalte-de.com
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Was ist die ‚Button-Lösung‘ bei Verträgen im Internet?

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Frage vom Besucher

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23.11.2024

Hat man das schon erwähnt, oder nochmal? – Hier die detaillierte Antwort.

Website-Administration 28.11.2024
Antwortdatum: 28.11.2024

Die 'Button-Lösung' (gemäß § 312j BGB) verlangt, dass der Bestellbutton deutlich als 'zahlungspflichtig bestellen' oder ähnlich beschriftet sein muss. So wird verhindert, dass Nutzer unbemerkt kostenpflichtige Verträge schließen. Ist der Button nicht eindeutig, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Verbraucher sollen nicht in Abo-Fallen geraten. Online-Shops haben diese Regel längst umgesetzt, indem sie unmissverständlich auf die Kosten hinweisen.

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