Antwortdatum: 28.12.2024
Durch die EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie (in Deutschland in §§ 327 ff. BGB umgesetzt) gibt es spezielle Regeln: Der Anbieter muss eine funktionierende, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende digitale Dienstleistung bereitstellen, Updates liefern und Mängel beheben. Verbraucher haben Gewährleistungsansprüche, z.B. Nachbesserung oder Rücktritt, falls die digitale Leistung nicht wie versprochen funktioniert. Auch Verträge über digitale Abos können 14 Tage widerrufbar sein, sofern man nicht auf das Widerrufsrecht verzichtet hat.