Antwortdatum: 19.11.2024
Bei Online- oder Haustürgeschäften dürfen Händler die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht verkürzen. Im Ladengeschäft hingegen existiert kein Widerrufsrecht, und ein freiwilliges Umtauschrecht kann auf 7 Tage beschränkt sein. Das ist zulässig, weil es sich um eine Kulanzregelung handelt. Gesetzliche Vorschriften kann man nicht verkürzen, aber zusätzliche Kulanz darf natürlich individuell geregelt werden.