Was, wenn der Verkäufer behauptet ‚Sie haben unsachgemäß gehandelt, der Defekt ist eigenverschuldet‘? - Anwalte-de.com
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Was, wenn der Verkäufer behauptet ‚Sie haben unsachgemäß gehandelt, der Defekt ist eigenverschuldet‘?

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Frage vom Besucher

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26.12.2024

Wer entscheidet das?

Website-Administration 31.12.2024
Antwortdatum: 31.12.2024

In den ersten 12 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Gelingt ihm das, kann er Gewährleistungsansprüche ablehnen, indem er plausibel darlegt, dass unsachgemäße Bedienung vorlag (z.B. Wasserschaden an einem nicht wasserdichten Smartphone). Kommt es zum Streit, kann ein Gutachter eingeschaltet werden oder der Weg vor Gericht. Letztlich entscheidet ein Richter, ob unsachgemäßer Gebrauch oder ein Produktfehler vorliegt.

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