Antwortdatum: 16.01.2025
Viele Vermieter sind Privatleute, nicht zwingend Unternehmer. Dann greift das klassische Verbraucherschutzrecht nicht unbedingt. Ist der Vermieter jedoch gewerblich tätig, kann der Mieter Widerrufsrechte oder Gewährleistungsrechte geltend machen. Airbnb selbst ist Vermittler. Die Rechtsprechung prüft im Einzelfall, ob ein gewerblicher Umfang vorliegt. Bei reiner Privatvermietung gibt es keinen umfassenden Verbraucherschutz im B2C-Sinne.