Antwortdatum: 30.11.2024
Ein Verbraucher kann den Händler nicht zwingen, einen Kaufvertrag zu schließen, solange kein wirksamer Vertrag besteht. Das Thema 'Preisstabilität' bezieht sich eher auf Preisauszeichnungen: Sind die Preise an der Kasse plötzlich höher als im Regal, kann man ggf. auf Erfüllung des ausgezeichneten Preises pochen, wenn das Preisschild als verbindliches Angebot gilt. Oft ist es bloß eine Einladung zur Abgabe eines Angebots. Zuständig wäre das Zivilgericht, aber man hat keinen generellen Anspruch auf Preisstabilität.