Antwortdatum: 11.11.2024
Kommt die Ware beschädigt an, kann man entweder vom Widerrufsrecht (14 Tage) Gebrauch machen oder den Mangel reklamieren (Gewährleistung). Bemerkt man den Defekt sofort, ist der Widerruf oft der einfachere Weg. Will man den Artikel aber behalten, nur repariert oder ersetzt, ist Gewährleistung besser. Innerhalb der Widerrufsfrist muss man jedoch formgerecht widerrufen, sonst läuft man Gefahr, dass man später an den Mängelrechten festhängt, die ggf. länger andauern.