Antwortdatum: 12.12.2024
Der Vermieter darf eine Kleintierhaltung (Hamster, Fische) nicht generell untersagen. Bei größeren Tieren (Hund, Katze) kann er im Einzelfall zustimmen oder verweigern, z.B. wegen Allergie oder Hausordnung. Pauschale Verbote in AGB-Klauseln sind laut BGH meist unwirksam. Man muss die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn abwägen. Das zählt nicht direkt zu klassischem 'Verbraucherrecht', aber es zeigt, wie Mieter (auch Verbraucher) geschützt werden vor pauschalen Verboten.